Die 6. HOAI – Novelle wurde nun am 17. August 2009 im Bundesgesetzblatt Nr. 53 veröffentlicht und ist somit am 18. August 2009 in Kraft getreten, so dass sie ab sofort für alle neuen Verträgen gilt und zu beachten ist. Für Auskünfte hierzu, insbesondere auch die Vertragsgestaltung betreffend, steht Ihnen Herr RA Hans-Peter Bernhard, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, jederzeit gerne zur Verfügung (Tel. 08 21 / 3 45 85 - 16, email: hpbernhard@seitz-partner.de). |