| Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Rechtsberatungs- und Honorareinzugsstelle des BDA unseren Kollegen Hans-Peter Bernhard – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - als Vertrauensanwalt berufen hat. Vertrauensanwälte geben den BDA-Architekten Auskunft in allen ihre Berufsausübung betreffenden Fragen und werden durch die R + H – Stelle aufgrund ihrer besonderen Qualifikation berufen. Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Fragen der Vertragsgestaltung, des Architektenhonorars, des Gesellschaftsrechts, des Arbeits- und Sozialrechts, Versicherungs- und Schadensersatzrechts sowie des öffentlichen Baurechts. Nähere Einzelheiten finden Sie unter www.bda-architekten.de. |