Der Gesetzestext der Neufassung der HOAI mit Anlagen und Begründung kann eingesehen werden unter http://www.hoai.de/Bundesrat_Drucksache_395-09.pdf Die HOAI-Novelle soll durch Einführung eines Bonus-Malus-Systems Anreize für kostensparendes und qualitätsbewusstes Bauen schaffen, Bürokratie abbauen und durch Abschaffung der staatlichen Honorarvorgaben für Beratungsleistungen mehr Freiräume für Vertragsgestaltung ermöglichen. Im Wesentlichen bringt die Novelle u.a. folgende weitere Neuerungen/Änderungen: • Der Anwendungsbereich der HOAI wird begrenzt auf Leistungen von Büros mit Sitz im Inland. • Durch ein neu eingeführtes Baukostenberechnungsmodell, das als Basis die in der Entwurfsplanung berechneten Baukosten verwendet, werden die Honorare von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt. Darüber hinaus kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte „Baukostenvereinbarung“ zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. • Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare wurden gestrichen; Honorare für Zeitleistungen sind nunmehr frei vereinbar. • Auch im Bereich der „Beratungs- und Gutachterleistungen“ (bisher Teil X bis XIII HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik etc.) sind die Honorare künftig frei vereinbar. Staatliche Honorarvorgaben gibt es nur mehr für den Bereich der „Planungsleistungen“. • Für Leistungen bei Umbauten und Modernisierung kann ein Zuschlag bis zu 80% vereinbart werden. • Die HOAI-Tafelwerte werden um 10% erhöht. Unverändert bleiben jedoch u.a. • die Leistungsphasen 1 – 9 • die Honorartafel-Endwerte Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu weiteren Einzelheiten jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist RA Hans-Peter Bernhard, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Tel. 08 21 / 3 45 85 - 16, email: hpbernhard@seitz-partner.de |