Bayern hat, wie angekündigt, für - im Rahmen des Konjunkturpakets II förderfähige - Maßnahmen Förderrichtlinien bekannt gegeben, nämlich: • Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Infrastruktur in Kommunen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 03.03.2009, Az.: IIC1-4754-001/09 (vgl. http://www.bayern.de/Konjunkturpaket-II-.2040.10221877/index.htm ). • Hinweise der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sondermaßnahmen der Städtebauförderung vom 23.02.2009, Zeichen: IIC6-4654-001/09 (vgl. http://www.bayern.de/Konjunkturpaket-II-.2040.10221877/index.htm ). Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich auch die neue Regelung zur Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 von der Bayerischen Staatsregierung bekannt gemacht, nämlich am 03.03.2009, Az.: BII2-6004-143-12 (vgl. http://www.bayern.de/Konjunkturpaket-II-.2040.10221877/index.htm ). |