Konjunkturpaket II - Update

 13.03.2009

Zwischenzeitlich ist das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG) in Kraft getreten (vgl. BGBl. Teil I, 2009, Seite 428 ff.).

Bayern hat, wie angekündigt, für - im Rahmen des Konjunkturpakets II förderfähige - Maßnahmen Förderrichtlinien bekannt gegeben, nämlich:

• Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Infrastruktur in Kommunen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 03.03.2009, Az.: IIC1-4754-001/09 (vgl. http://www.bayern.de/Konjunkturpaket-II-.2040.10221877/index.htm ).

• Hinweise der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sondermaßnahmen der Städtebauförderung vom 23.02.2009, Zeichen: IIC6-4654-001/09 (vgl. http://www.bayern.de/Konjunkturpaket-II-.2040.10221877/index.htm ).

Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich auch die neue Regelung zur Beschleunigung von Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 von der Bayerischen Staatsregierung bekannt gemacht, nämlich am 03.03.2009, Az.: BII2-6004-143-12 (vgl. http://www.bayern.de/Konjunkturpaket-II-.2040.10221877/index.htm ).

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